![]()

![]()
Betrieblicher Umweltschutz (BUS)
Die gewerbliche und industrielle Produktion beeinflusst – abhängig von den jeweiligen Produktionsprozessen - zum Teil erheblich die Umweltbereiche Luft, Wasser und Boden. Zusätzlich kann die Entsorgung der betrieblichen Abwässer und Abfälle zu Umweltbelastungen und zu hohen Kosten führen.
Für bewilligungspflichtige Betriebe ist ausser der Baubewilligung auch eine umweltrechtliche Bewilligung erforderlich. Die Abnahme und Kontrolle von umweltrelevanten Anlagen und Prozessen kann durch die sogenannte private Kontrolle erfolgen. Mit dem System der privaten Kontrolle delegiert der Kanton Zürich Vollzugsaufgaben und Facharbeiten an speziell geschulte private Fachleute. Zur privaten Kontrolle befugte Fachleute bestätigen in Form eines Prüfberichtes zu Handen der Bewilligungsbehörde, dass ein Gebäude bzw. eine Anlage im Projekt und in der Ausführung den massgebenden Bestimmungen (z.B. USG, GSchV) entspricht.
Wie wir Sie unterstützen können:
- Bei der Projektierung industrieller und gewerblicher Neu- und Umbauten.
-
Betreuung während der Betriebsphase.
-
Bei der Projektierung und Durchführung des Rückbaus.
-
Beim verantwortungsvollen Umgang und Lagern von Gefahrenstoffen.
-
Dimensionierung eines genügend grossen Löschwasserrückhalts.
-
Bei der gesetzeskonformen Entsorgung der anfallenden Industrieabwässer und Industrieabfälle.