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Private Kontrolle
Mit dem System der privaten Kontrolle delegiert der Kanton Zürich Vollzugsaufgaben und Facharbeiten an speziell geschulte private Fachleute.
Die magma AG hat für nachfolgend aufgezählte Fachbereiche die Befugnis zur privaten Kontrolle (Nr. gemäss kantonaler Bauverfahrensverordnung):
- 3.6 Industrieabwasser und Industrieabfall.
- 3.7 Löschwasserrückhalt und Güterumschlagsplätze.
- 3.8 Lager- und Betriebsanlagen sowie Gebindelager.
- 3.9 Liegenschaftsentwässerung bei Industrie und Gewerbe (in Arbeit).
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3.10 Bauen auf „nur“ belasteten Standorten (wird gemäss AWEL vermutlich ab Mitte 2011 eingeführt).
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Fachperson für Bodenverschiebungen.