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Umweltbaubegleitung (UBB)

 

Baubewilligungen werden heutzutage in zunehmendem Masse nur noch erteilt, wenn sichergestellt ist, dass die Umweltbelastung des Bauvorhabens minimal ist.
Die Bewilligungsbehörde fordert daher häufig eine gutachterlich betreute Umweltbaubegleitung (UBB).

 

Die UBB hat zum Ziel, die Umweltbelange beim Bau zu betreuen, zu überwachen und die Bauherrschaft bei der rechtskonformen Realisierung des Bauvorhabens zu unterstützen. Dabei geht es darum, die umweltrelevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Wegleitungen einzuhalten. Grundsätzlich erstreckt sich die UBB von der Entwicklungs-, über die Realisierungs- bis zur Betriebsphase.

Im Rahmen einer UBB werden die vom Bauvorhaben betroffenen Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft, Menschen) aufgezeigt, Massnahmen zum Schutz der betroffenen Schutzgüter definiert und die Kompetenzen für die Umsetzung und Kontrolle der Massnahmen festgehalten. Das Risiko an Umweltschäden wird dadurch wesentlich reduziert und die ökologische Nachhaltigkeit ist gewährleistet.

Nach der abschliessenden Umweltbauabnahme wird der Standort wieder dem Bauherrn übergeben. Dieser hat damit Gewähr, dass das Projekt umweltgerecht abgeschlossen wurde und keine Folgekosten anfallen werden.

 

 

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