Wenn Altlasten zur Last fallen
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Historische und Technische Untersuchung nach Altlasten-Verordnung.
- Planung und Durchführung der Detailuntersuchung bei sanierungsbedürftigen Standorten.
- Ausarbeitung und Gegenüberstellung von Sanierungsvarianten, Verfassen von Sanierungskonzepten und Begleitung sämtlicher Sanierungsarbeiten.
- Unterstützung in allen Fragen zur Schadstoffbelastung von Bausubstanz, Untergrund und Grundwasser.
- Beratung und Unterstützung bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden und bei der Einbindung der Altlastenfrage in Verträge und Vereinbarungen
Schadstoffbelastungen im Untergrund können sich schädlich auf die Umwelt auswirken. Belastungen im Untergrund eines Baugrundstücks müssen bei der Planung von Bauvorhaben berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Lösung dieses Problems ist eine genaue Kenntnis von Art und Umfang einer Belastung bzw. einer Altlast. Nur so lassen sich die die Risiken abschätzen, Lösungen erarbeiten und die Folgen für die Nutzung eines Grundstücks minimieren.
Die Zeiten, in denen ein Handwechsel von Grundstücken ohne Kenntnis der Belastungssituation erfolgt, sind vorbei. Die Kantone führen einen Kataster der belasteten Standorte, in welchem alle Flächen eingetragen sind, welche aufgrund der vorhandenen Kenntnisse mit Schadstoffen belastet sein können. Dieser Eintrag alleine sagt noch wenig über die tatsächliche Belastungssituation aus, er kann sich aber negativ auf den Verkaufspreis und die Belehnbarkeit einer Liegenschaft auswirken. Für die Betroffenen ist es daher ratsam, die tatsächliche Belastungssituation rechtzeitig durch ein qualifiziertes Sachverständigenbüro abklären zu lassen. Das schafft Planungssicherheit. In vielen Fällen können Bauvorhaben trotz Belastungen im Untergrund realisiert werden. Erkannte Risiken führen in der Planung zu zielgerichteten, effizienten Massnahmen und verhindern kostspielige Überraschungen während der Bauausführung. Manchmal kann ein Katastereintrag nach einer Untersuchung auch gelöscht werden.
Weitere Details finden Sie in unserem Fachflyer:
Tödlicher Staub
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Asbest- und PCB-Screening (vorsorglich): Schnelle, oberflächliche Beurteilung der Bausubstanz (ohne Laboruntersuchungen); Feststellen der Notwendigkeit für eine gründliche Untersuchung auf Asbest oder PCB.
- Asbestdiagnose (vor Umbau oder Rückbau): vollständige Untersuchung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, Analysen von asbestverdächtigem Material (auch versteckte Materialien), Vorgehen und Berichterstattung gemäss Pflichtenheft ASCA/VABS. Gleichzeitig werden auch PCB-verdächtige Materialien im Labor analysiert.
- Untersuchung der Bausubstanz auf Schadstoffe wie Ölkomponenten oder Lösungsmittel.
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 stellt sich immer die Frage, ob asbesthaltige Bauteile, Spritzasbest oder PCB-haltige Fugenmaterialien vorhanden sind. Bei Standorten früherer gewerblicher oder industrieller Produktion kann die Bausubstanz zudem mit Schadstoffen wie Öl oder Lösungsmitteln belastet sein.
Eine Untersuchung der Bausubstanz vor Beginn von Umbau- oder Rückbauarbeiten gehört zu den heute üblichen Arbeitsschutzmassnahmen und gewährleistet die korrekte Entsorgung belasteter Bausubstanz ohne Verzögerungen im Terminplan.
Die Beurteilung eines Gebäudes auf asbest- oder PCB-verdächtige Baustoffe und die Untersuchung der Bausubstanz braucht Fachkenntnisse und Erfahrung. Beides stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, Ihren Umbau ohne böse Überraschungen abzuwickeln.
Wenn die Baugrube zur Fallgrube wird...
So unterstützen wir Sie in der Praxis
In Form eines geotechnischen Gutachtens liefern wir Ihnen Angaben über:
- den Verlauf der Bodenschichten, die Mächtigkeit der lockeren Schichten und die Lage und Ausbildung möglicher Fundationshorizonte,
- die Beschaffenheit des Untergrundes bezüglich Setzungsempfindlichkeit, Tragfähigkeit und Standfestigkeit,
- die Wasserverhältnisse im Untergrund und die allenfalls notwendigen Wasserhaltungsmassnahmen,
- die Versickerungsverhältnisse für Sauberwasser,
- die Aushubverhältnisse, die Ausbildung und Stabilität von Böschungen und Baugruben,
- die Dimensionierung von Baugrubenabschlüssen
- die Verwertung oder Entsorgung von ausgehobenem Boden und Untergrundmaterial.
...stellt sich meistens heraus, dass in der Planungsphase eines Bauvorhabens – aus Kostengründen – auf die Erstellung eines geotechnischen Gutachtens verzichtet wurde. An die Möglichkeit viel höherer Schadenkosten hat niemand gedacht.
Die zielgerichtete Planung von Bauvorhaben setzt genaue Kenntnisse des Untergrundes voraus: Die Stabilität des Untergrunds beim Aushub einer Baugrube, die Verwertung oder Entsorgung des anfallenden Aushubs, die Fundationsmöglichkeiten des geplanten Gebäudes und die Grundwasserverhältnisse müssen bekannt sein und stellen wichtige Grundlagen für die Planungen des Bauingenieurs und des Architekten dar. Die Eigenschaften des Baugrundes können sich stark auf die Kosten eines Bauvorhabens auswirken. Umgekehrt kann ein Bauwerk auch den Untergrund in seiner Umgebung beeinflussen (z.B. Hangstabilität, Quellen, Grundwasser). Gerade im Mittelland und den Voralpen wechseln die Bodenverhältnisse oft von einem Meter zum anderen und immer wieder erlebt selbst der Spezialist unerwartete Überraschungen.
Eine seriöse und kostenbewusste Planung eines Bauprojektes gründet deshalb in vielen Fällen auf einem vorgängig erstellten geotechnischen Gutachten.
Weitere Details finden Sie in unserem Fachflyer:
Betrieb schützt Umwelt
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Begleitung bei der Projektierung industrieller und gewerblicher Neu- und Umbauten.
- Betreuung während der Betriebsphase.
- Planung der gesetzeskonformen Entsorgung der anfallenden Industrieabwässer und Industrieabfälle.
- Planung der Liegenschaftsentwässerung mit Abklärung der Versickerungsmöglichkeiten.
- Planung des Löschwasserrückhalts und der Absicherung von Güterumschlagsplätzen.
- Planung der Lagerung von gefährlichen Gütern.
Industrie- und Gewerbebetriebe verbrauchen nicht nur Ressourcen wie Luft, Wasser oder Boden, sondern erzeugen auch erhebliche Mengen an Abluft, Abwässern und Abfällen. Um eine Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern, müssen zielgerichtete und dabei möglichst kostengünstige Umweltschutzmassnahmen getroffen werden. Für bewilligungspflichtige und nicht der Störfallverordnung unterstehende Betriebe im Kanton Zürich wird die umweltrechtliche Bewilligung im Rahmen der sogenannten «Privaten Kontrolle» eingeholt. Konkret geht es dabei um die Abnahme und Kontrolle von umweltrelevanten Anlagen und Prozessen durch private Fachleute. Mit dem System der Privaten Kontrolle delegiert der Kanton Zürich Vollzugsaufgaben und Facharbeiten an speziell geschulte private Fachleute. Zur privaten Kontrolle befugte Fachleute bestätigen in Form eines Prüfberichtes zu Handen der Bewilligungsbehörde, dass ein Gebäude bzw. eine Anlage im Projekt und in der Ausführung den massgebenden Bestimmungen (z.B. USG, GSchV) entspricht.
Von der obersten Schicht leben wir
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Umweltgesetzeskonforme Umsetzung von Bauvorhaben, also in der Planung, während der Ausführung sowie in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
- Fachgerechte Planung, Ausführung und Auswertung von grossen und kleinen Bodenuntersuchungen. Dabei nutzen wir unsere fundierten Kenntnisse in geostatistischen Methoden und räumlichen Informationssystemen.
- Als Fachpersonen «Private Kontrolle» für den Bereich Bauen auf «nur» belasteten Standorten und Prüfperimeter Bodenverschiebungen (Kanton Zürich).
Fruchtbare Böden sind die Grundlage für das Wachstum von Pflanzen und damit für das Leben von Tier und Mensch. Sie vermögen Wasser und Nährstoffe zu speichern und spielen zum Beispiel auch eine wichtige Rolle bei der Neubildung von Grundwasser. Die Fruchtbarkeit wird beeinträchtigt durch den Eintrag von Schadstoffen, die Bodenerosion sowie durch die Zerstörung des Porenraums durch das Befahren mit schweren Maschinen (Verdichtung).
Die Schweizerische Gesetzgebung kennt verschiedene Bestimmungen, die den sorgsamen Umgang mit der Ressource Boden vorschreiben (RPK, USG, VBBo). Den Umgang mit bekannten Belastungen regelt zudem die Altlasten-Verordnung. Dazu kommen kantonale Vorschriften und Vorgehensweisen. Für die umweltgesetzeskonforme Umsetzung von Bauvorhaben braucht es deshalb Spezialisten.
Bodenuntersuchungen können schnell teuer werden. Eine zielgerichtete und umsichtige Planung ist unabdingbar für eine aussagekräftige Untersuchung und hilft, Kosten zu sparen.
Explosive Mischungen
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Planung, Begleitung und Auswertung von Gasprobenahmekampagnen.
- Planung und Begleitung von bautechnischen Massnahmen beim Bau «gassicherer» Gebäude.
- Planung und Durchführung von Gassicherungs- und Überwachungsmassnahmen.
- Gasgefährdungsprognosen und Sicherheitskonzepte bei Untertagebauten und tiefen Bohrungen.
Gefährliche Gase wie Methan, Kohlendioxid oder Schwefelwasserstoff können nicht nur beim Bau von Tunnels tief unter der Erde angetroffen werden. Bei der heute immer verdichteteren Bauweise tritt z. B. nicht selten der Fall auf, dass frühere Kehrichtdeponien überbaut werden sollen. Zum Glück stehen heute bautechnische Lösungen mit Asphaltbetondichtungen oder Kunststoffabdichtungen zur Verfügung, um künftige Anwohner wirksam vor Deponiegasen zu schützen. Nicht selten sind solche Deponien aber auch schon längst überbaut und es gilt, effiziente Sicherungs- und Überwachungsmassnahmen zu planen und umzusetzen.
Als Mitglied der früheren Arbeitsgruppe der Schweizerischen Fachgruppe für Ingenieurgeologie (SFIG) «Gasführung im Untergrund» steht uns das entsprechende Know-how zur Verfügung!
Geologie kann auch anders
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Geologische Kartierung aller Art.
- Geologische und hydrogeologische Studien.
- Unterstützung der Archäologen bei geologischen Fragestellungen.
- Prospektion von Rohstoffen wie Kies, Ton, Quarzsand etc., Beurteilung von Nutzungskonflikten und Umweltverträglichkeit, Rekultivierungen, Wiederverwertung von Aushub-, Abbruch- und Ausbruchmaterial.
- Beurteilung von Hangstabilitäten.
Geologische Kenntnisse sind nicht nur beim Festlegen der idealen Fundationsschicht beim Neubau eines Gebäudes gefragt, sondern auch bei zahlreichen weiteren Fragestellungen. Ganz besonders gilt dies für die geologischen Kartierungen, welche unser Thomas Gubler für das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ausführt. Nach dem bereits publizierten Geologischen Atlasblatt Albis im Massstab 1:25'000 ist jetzt das Blatt Hitzkirch an der Reihe.
Fundiertes geologisches und hydrogeologisches Fachwissen ist auch bei der Erkundung von geologischen Endlagern (Nagra), der Erschliessung neuer Rohstoffe wie z. B. Kiesvorkommen oder bei der Beurteilung von Hangstabilitäten von zentraler Bedeutung.
Aber es gibt auch «exotischere» Anwendungen: Bei archäologischen Ausgrabungen können sich z. B. Fragen stellen wie: «Wurden die von Mensch behauenen Steine vom Gletscher herangeführt (Gletscher-Findling) oder in einem Steinbruch abgebaut?»
Die unerschöpfliche Energie aus der Tiefe
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Planung und Begleitung von thermischen Grundwassernutzungen.
- Planung, Begleitung und geologische Aufnahme von Erdwärmesondenbohrungen in Gebieten mit besonderen Auflagen der Behörden.
- Erstellen von Prognoseprofilen und geologische Begleitung von geothermischen Tiefbohrungen.
Ob die Geothermie je einen relevanten Beitrag zur Versorgung der Schweiz mit Elektrizität leisten kann, ist heute noch unbeantwortet. Weltmeister ist die Schweiz dagegen heute schon bei der dezentralen Versorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Wärmeenergie mittels Erdwärmesonden oder thermischen Grundwassernutzungen. Immer häufiger sollen jedoch solche Nutzungen an Orten mit speziellen geologischen und hydrogeologischen Herausforderungen stattfinden (z. B. Vorhandensein mehrerer Grundwasserstockwerke, subartesische Verhältnisse, mögliche Beeinträchtigung bereits bestehender Nutzungen etc.). Entsprechend sorgfältig müssen die geologischen Vorabklärungen durchgeführt werden.
Wir legen den Datensumpf trocken
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Beurteilung Ihrer Datenbedürfnisse und Arbeitsabläufe. Vorschlag von sinnvollen und kostengünstigen Lösungen für den Ausbau und Einsatz Ihrer Infrastruktur.
- Basierend auf Standard-Software entwickeln wir effiziente und benutzerfreundliche Tools für Ihre spezifischen Datenbedürfnisse. Diese Tools werden ausgetestet, eingeführt und verständlich dokumentiert.
- Vorhandene Datenbestände aufbereiten und ergänzen.
- Raumbezogene Daten verschiedenster Thematik entwickeln, erfassen, mit Sachdaten kombinieren und für kartographische Darstellungen und Auswertungen vorbereiten.
Die mannigfaltigen Aufgaben im Umweltschutz und in der Raumplanung bedingen die Ermittlung und Verwaltung einer grossen Zahl von Raum- und Sachdaten. Für komplexe raumbezogene Fragestellungen sind heutzutage Geographische Informationssysteme (GIS) unerlässlich.
Früher wurden Datensammlungen auf Grossrechnern gespeichert. Sie standen denjenigen Benutzern zur Verfügung, welche Zugang zu diesen Grossrechnern hatten («grosse Datentöpfe»). Heute sind leistungsstarke PC's als Arbeitsstationen mit den Rechnern der grossen Datensammlungen und mit Datenbanken auf dem Internet vernetzt. Die modernen Betriebssysteme erlauben die gleichzeitige Nutzung, Überlagerung und Verschneidung mehrerer Datenebenen. Nach dem Prinzip der «kleinen Datentöpfe» wird eine Vielzahl von Datensammlungen miteinander verknüpft.
Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Sie bei Datenerfassungen, bei der Verwaltung grosser Datenmengen und bei der Nutzung und Auswertung Ihrer Daten. Wir können unsere Kenntnisse im Bereich der Datenverarbeitung mit unseren Fachkenntnissen im Umweltbereich kombinieren und zum Nutzen unserer Kunden einsetzen.
Damit das Wasser die Fassung nicht verliert
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Erschliessung neuer Grund-, Quell- und Thermalwasservorkommen.
- Hydrogeologische Abklärungen im Rahmen von Konzessionsverlängerungen oder -erweiterungen.
- Planung, Durchführung und Auswertung von Pumpversuchen (Brunnen- und Aquifertests).
- Ausscheidung neuer oder Überprüfung bestehender Schutzzonen.
- Durchführung von Markierversuchen zur Überprüfung hydraulischer Verbindungen und zur Abschätzung von Fliessgeschwindigkeiten.
- Planung und Durchführung von Grundwasser-Monitorings zur langfristigen Qualitätssicherung oder zur Beweissicherung bei grösseren Eingriffen in den Untergrund (z.B. Tunnels).
- Grundwasseruntersuchungen im Rahmen von Altlastenuntersuchungen
und bei Nutzungskonflikten (z.B. Geothermienutzungen).
Mehr als 80 % des schweizerischen Trink- und Brauch¬wassers werden dem Grundwasser entnommen. Es versteht sich also von selbst, alles zu tun, um diese unsere wichtigste Ressource vor Verunreinigungen und Übernutzungen zu schützen. Dazu sind aber zuverlässige Kenntnisse der lokalen hydrogeologischen Verhältnisse erforderlich.
Die Nutzung von qualitativ einwandfreiem Grundwasser in ausreichender Menge stellt eine besondere Herausforderung dar. An erster Stelle steht hier der ständige Kampf gegen Verunreinigungen, seien es «klassische» bakterielle Belastungen wie z.B. Enterokokken, «moderne» Mikroverunreinigungen im Nannobereich oder auch einfach zu hohe Nitratwerte. Massnahmen zum optimalen Grundwasserschutz müssen immer wieder neu überdacht werden. Aber auch in quantitativer Hinsicht fehlt es nicht an Herausforderungen: Aufgrund des Bevölkerungs¬wachstums und des Klimawandels werden die heute nutzbaren Ressourcen mancherorts knapp.
Mit sogenannten Umwelt-Tracern, also natürlichen oder synthetischen Substanzen, die im Wasser in geringsten Konzentrationen noch gemessen werden können, steht uns heute ein effizientes Werkzeug zur Beantwortung zahlreicher Fragestellungen rund ums Grundwasser zur Verfügung.
Weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie in unseren Flyern zu den Themen:
Das Übel bei den Wurzeln packen
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Abklären, ob auf Ihrem Grundstück invasive Neophyten vorhanden sind.
- Beurteilung des Befalls (Ausmass, Handlungsbedarf).
- Vorschlag für die zweckmässige, kostenoptimierte und realistische Bekämpfung.
- Quantifizierung der Ausmasse / Kosten.
- Einholen von Abnahmebestätigungen und Angeboten zur Entsorgung.
- Sicherstellen der korrekten Entsorgung.
- Begleiten der Aushub- und Bekämpfungsmassnahmen.
- Dokumentation der ausgeführten Arbeiten (mit oder ohne Private Kontrolle).
Bei invasiven Neophyten handelt es sich um sehr ausbreitungsfreudige, meist aus weit entfernten Regionen der Erde importierte Zierpflanzen. Heute sind sie bei uns sehr häufig in der freien Natur anzutreffen, insbesondere dort, wo diese nicht permanent gepflegt wird. Mit dem Japanischen Staudenknöterich, dem Essigbaum, dem Drüsigen Springkraut sowie mehreren Baumarten handelt es sich um sehr unterschiedliche Pflanzen. Werden sie nicht bekämpft, können sie heimische Arten in ihren angestammten Lebensräumen verdrängen und auf lange Sicht sogar eliminieren.
Aus diesem Grund führt der Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) eine Liste der invasivsten und heikelsten Vertreter auf. „Besitzer“ solcher Pflanzen sind zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen z.B. Abnehmer von mit Neophyten belastetem Aushub (i.d.R. Aushubdeponien) rechtzeitig über diese Belastungen in Kenntnis setzen.
Dies ist sehr einfach, wenn der Neophytenbefall vorgängig bekannt ist und Eingang in die Auflagen der Baubewilligung findet. In diesem Fall muss bei der Bekämpfung vor allem situations- und pflanzenspezifisch vorgegangen werden. Mit Neophyten belastetes Aushubmaterial muss speziell entsorgt werden.
Häufig ist jedoch gar nicht bekannt, dass auf einem Grundstück invasive Neophyten vorhanden sind. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig – z.B. bereits im Rahmen der Baugrund- oder Bodenuntersuchung – eine Fachperson beizuziehen. Damit können unnötige Bauverzögerungen vermieden werden.
Ruhe bitte!
So unterstützen wir Sie in der Praxis
Bauherren und Architekten
- Lärmgutachten (Lärmnachweis) für Bauvorhaben mit Überprüfung aller Lärmarten.
- Lärmgutachten im Rahmen der Überbauungsplanung mit Empfehlungen zu Lärmschutzmassnahmen (Gebäudestellung, Grundrissplanung, Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg etc.).
- Private Kontrolle Schutz vor Lärm im Kanton Zürich.
Anlagenbetreiber und -planer
- Lärmgutachten für neue und bestehende Bauten und Anlagen von Industrie und Gewerbe sowie Infrastrukturbetreiber.
- Lärmgutachten für neue Bauzonen mit Überprüfung aller Lärmarten.
- Überprüfung der Lärmbelastung im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).
Behörden
- Durchführung von Sanierungsprojekten für Kantons- und Gemeindestrassen.
- Erstellung von Lärmemissions- und Lärmimmissionskatastern.
Verdichtetes Bauen steht häufig im Konflikt mit einer bestehenden Lärmbelastung, z.B. durch Strassenverkehr oder Eisenbahn. Aber auch der Lärm des Luftverkehrs, von Industrie und Gewerbe oder von Freizeit- und Sportanlagen kann eine Rolle spielen. Nur mit einer sorgfältigen Planung unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmbelastung kann in solchen Gebieten zusätzlicher Wohnraum erstellt werden.
Wir erarbeiten die nötigen Grundlagen durch eine verlässliche, rechnerische oder messtechnische Ermittlung der bestehenden Lärmbelastung (Lärmemissionen und Lärmimmissionen) und schlagen wirksame Lärmschutzmassnahmen vor.
Weitere Details finden Sie in unserem Flyer:
Wir unterstützen Sie bei den Meldepflichten und Auflagen von kantonalen Fachstellen
Die magma AG hat für nachfolgend aufgezählte Fachbereiche die Befugnis zur privaten Kontrolle (Nr. gemäss kantonaler Bauverfahrensverordnung):
- 3.1 Schutz vor Lärm.
- 3.6 Industrieabwasser und Industrieabfall.
- 3.7 Löschwasserrückhalt und Güterumschlagsplätze.
- 3.8 Lager- und Betriebsanlagen sowie Gebindelager.
- 3.9 Liegenschaftsentwässerung bei Industrie und Gewerbe.
- 3.10 Bauen auf «nur» belasteten Standorten.
- 3.11 Rück- und Umbau.
- Fachperson für Bodenverschiebungen.
Mit dem System der privaten Kontrolle delegiert der Kanton Zürich Vollzugsaufgaben und Facharbeiten an speziell geschulte private Fachleute. Unsere Spezialisten haben diese Befugnis in den Bereichen des betrieblichen Umweltschutzes, bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten, Lärmschutz und Rück- und Umbau erworben.
Wenn Sie als Betriebsinhaber oder Bauherr Auflagen der kantonalen Behörden in den Bereichen Lärmschutz, Industrieabwasser, Industrieabfall, Löschwasserrückhalt, Güterumschlag- und Lagerplätze, Liegenschaftsentwässerung oder Rück- und Umbau erfüllen müssen, können wir Sie bei diesen Aufgaben unterstützen und die von den Behörden geforderten Aufgaben ausführen.
Wenn Sie als Bauherr ein Bauvorhaben auf einem belasteten Standort realisieren wollen, erstellen wir für Sie das erforderliche Entsorgungskonzept und erledigen die vorgeschriebenen Meldungen an die Fachstelle des Kantons.
Weiter sind wir Fachpersonen für Bodenverschiebungen und können die Auflagen der Fachstelle Bodenschutz im Umgang mit belasteten Böden für Sie erfüllen.
Die unsichtbare Gefahr
Die magma AG unterstützt Sie, als anerkannte Messstelle, in der Praxis:
- Wir beurteilen Gebäude vor Ort und schätzen das Radonrisiko ab.
- Führen anerkannte Radonmessungen in den betroffenen Räumen durch.
- Werten die Radonmessungen aus.
- Erstellen Vorschläge für Sanierungsvarianten und haben die Kosten stets im Blick.
- Begleiten die Sanierungen und führen die Schlussmessungen durch um den Sanierungserfolg zu bestätigen.
Man kann es weder sehen, riechen noch schmecken – aber mit einfachen Methoden messen.
Radon entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran und wird aus dem natürlichen Untergrund freigesetzt. Während Radon in der freien Luft kein Problem darstellt, kann es über undichte Stellen in ein Gebäude eindringen und sich auf gesundheitsgefährdende Werte aufkonzentrieren.
Die Konzentration in Kellerräumen ist dabei oft besonders hoch und nimmt von Stockwerk zu Stockwerk ab. Das natürliche Radongas und seine Zerfallsprodukte werden vom Menschen mit der Atemluft aufgenommen und können sich in der Lunge anreichern.
Radon gilt nach Rauchen als zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs. Eine kostengünstige Messung bringt die notwendige Sicherheit, um die Gesundheit zu schützen.
Damit die blauen Bohnen nicht auf den Tisch kommen
So unterstützen wir Sie bei der Sanierung einer Schiessanlage
- Historische Abklärungen zum Schiessbetrieb, Ermitteln der Verursacher der Belastung als Grundlage für eine Kostenverteilung.
- Schadstoffmessungen im Gelände, Bestimmung der Ausdehnung des belasteten Bereichs.
- Erstellen eines Sanierungskonzepts mit Entsorgungskonzept und Kostenschätzung, Einreichung bei der kantonalen Fachstelle.
- Ausschreibung der Sanierungsarbeiten.
- Begleitung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten, Erstellen des Schlussberichts mit Sanierungs- und Entsorgungsnachweis und Baukostenabrechnung.
Schiessanlagen und Schiessplätze gelten grundsätzlich als sanierungsbedürftige Standorte und werden auf Grund der Altlasten-Verordnung (AltlV) beurteilt. Die Beurteilung der Umwelteinwirkungen und die Sanierung eines mit Schwermetallen belasteten Schiessareals ist komplex und erfordert hohe Fachkompetenz und eine solide Datengrundlage.
Im Sanierungskonzept wird der bisherige Schiessbetrieb unter die Lupe genommen (historische Untersuchung) und die hydrogeologischen Verhältnisse werden abgeklärt. Die Ausdehnung des belasteten Bereichs und allfällige Bereiche mit verschobenem Kugelfangmaterial müssen genau bestimmt werden. Zu diesem Zweck führen wir im Gelände sog. XRF-Messungen mit einem tragbaren Röntgen-Spektrometer durch. Die Kosten einer Sanierung können mit diesen Angaben zuverlässig geschätzt werden. Wir erstellen ein Sanierungskonzept zu Handen der kantonalen Fachstelle, welche die Sanierungsziele anschliessend verbindlich festlegt.
Nach erfolgter Baubewilligung können wir die erforderlichen Sanierungsarbeiten bei spezialisierten Bau- und Entsorgungsunternehmen ausschreiben. Wir begleiten die Sanierungsarbeiten und sorgen dafür, dass Bau- und Entsorgungsarbeiten zielgerichtet und kostensparend ausgeführt werden. Am Schluss erstellen wir zu Handen der kantonalen Fachstelle einen Schlussbericht und dokumentieren den Sanierungserfolg und die gesetzeskonforme Entsorgung und Verwertung des belasteten Aushubs. Wir erstellen die Baukostenabrechnung, welche die Behörde für die Beanspruchung von Bundesbeiträgen an die Sanierungsarbeiten benötigt.
Weitere Details finden Sie in unserem Fachflyer:
Wenn man es genau wissen muss
So unterstützen wir Sie in der Praxis
Porenluft
- Entnahme unter Betonplatte inkl. Aufbohren.
- Entnahme aus unversiegeltem Untergrund.
Feststoffe
- Rammkernsondierungen 40-60 mm Durchmesser, bis 10 m Tiefe.
- Entnahme von Ober- und Unterboden bis 1 m Tiefe.
- Entnahme von Oberbodenproben bis 20 cm Tiefe nach VBBo.
Grundwasser, Oberflächengewässer
- Entnahme von Grundwasserproben mit Tauchpumpe, bis 40 m Pumphöhe.
- Entnahme von Schöpfproben, bis 40 m Tiefe.
- Kleinpumpversuch, inkl. Bestimmung kf-Wert.
- Einbau von Piezometern 2", bis 5 m Tiefe.
- Grundwasserentnahme im «direct push-Verfahren», bis 5 m Tiefe.
- Abflussmessung im Oberflächengewässer (Messbereich 0.02 - 5 m/s).
Gelegentlich muss es schnell gehen. Dann ist es praktisch, auf einen flexiblen Partner für verschiedene Feldarbeiten zurückgreifen zu können. Wir arbeiten seit Längerem mit einer kleinen, auf diverse Probenahmen mit leichtem Gerät spezialisierten Firma zusammen. Dadurch sind wir in der Lage, einfache Sondierungen und Probenahmen schnell, kostengünstig und selbstverständlich fachgerecht durchführen zu lassen. Sie als Kunde erhalten die gesamte Untersuchung, vom Konzept über die Probenahme und chemische Analyse bis zur Auswertung, aus einer Hand.
Schonendes Bauen
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Zusammenstellung aller Anforderungen gemäss Umweltschutzgesetzgebung (UBB-Pflichtenheft).
- Baustellenüberwachung und Dokumentation der getroffenen Massnahmen.
- Massnahmenkontrolle gemäss Baurichtlinie Luft (Massnahmenstufe B).
- Schulung und Instruktion des Baustellenpersonals (Abfalltrennung, lärmarmes Verhalten, Umgang mit gefährlichen Gütern, Luftreinhaltung).
- Unterstützung bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Prüfung von Unternehmerofferten.
- Sachgerechte Behandlung von Fragen und Beschwerden von Betroffenen («Umwelttelefon»).
Bei grösseren Bauvorhaben wird von der Bewilligungsbehörde häufig eine gutachterlich betreute Umweltbaubegleitung (UBB) vorgeschrieben. Mit der UBB sollen die Umweltauswirkungen beim Bau überwacht und durch entsprechende Massnahmen minimiert werden.
Im Rahmen einer UBB werden die vom Bauvorhaben betroffenen Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft, Menschen) identifiziert, Massnahmen zum Schutz der betroffenen Schutzgüter definiert und die Zuständigkeiten für die Umsetzung und Kontrolle der Massnahmen festgehalten. Das Risiko für Umweltschäden wird dadurch wesentlich reduziert und die ökologische Nachhaltigkeit ist gewährleistet.
Wenn das Umweltrecht ungerecht ist
Bei diesen Fragen können wir Sie unterstützen
- Wurde mein Grundstück zu Recht als belastet beurteilt und in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen?
- Entsprechen die Auflagen, die ich bei der Altlastensanierung oder bei der Realisierung eines Bauvorhabens auf einem belasteten Standort erfüllen muss, den gesetzlichen Grundlagen des kantonalen Rechts und des Bundesrechts?
- Kann ich Untersuchungs- oder Sanierungskosten auf andere Verursacher oder Pflichtige übertragen? Muss die Öffentliche Hand Ausfallkosten übernehmen, für welche ich nicht verantwortlich bin?
Wir beraten Bauherren und Sanierungspflichtige sowie ihre Rechtsvertreter in allen Bereichen des Umweltrechts, insbesondere im Altlasten-, Abfall-, Gewässerschutzrecht sowie in baurechtlichen Fragen. Wir können uns dabei auf unsere Erfahrungen bei der Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen und Vollzugshilfen für kantonale und eidgenössische Behörden stützen.
Wir stellen bei unserer Tätigkeit im Bereich des Umweltrechts die Problemlösung ins Zentrum und streben einvernehmliche Lösungen für alle Beteiligten an. Wir unterstützen unsere Kunden mit unserer Fachkompetenz bei Verhandlungen mit Behörden und Privaten sowie bei der Erarbeitung von Rechtsschriften.
Damit die Bilanz auch bei Grossprojekten stimmt
So unterstützen wir Sie in der Praxis
- Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Erstellen von bewilligungsfähigen Umweltverträglichkeitsberichten (UVB).
- Erstellung von Umweltberichten für nicht UVP-pflichtige Vorhaben.
- Durchführung von Standortanalysen mit Ermittlung und Beurteilung der Auswirkungen in allen Umweltbereichen bereits in der Planungsphase (Standortwahl).
- Unterstützung beim Einbezug von Nachbarn, Gemeindebehörden und Umweltverbänden und Hilfe bei der Lösung von Konflikten.
- Erstellung von Umweltbilanzen.
Grössere Bauten und Anlagen können während der Bau- und Betriebsphase erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Deshalb ist deren Verträglichkeit mit den geltenden Umweltvorschriften in der Planungs- und Bewilligungsphase zu beurteilen (Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP). Die zu erwartenden Umweltauswirkungen werden in einem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) oder bei kleineren Projekten in sensibler Umgebung in einem Umweltbericht dargestellt.
Mit der UVP können Projekte bereits in der Planungsphase frühzeitig bezüglich Umweltauswirkungen optimiert und dadurch Folgekosten sowie Zeitverzögerungen in der Bewilligungsphase vermieden werden. Eine gesamtheitliche Betrachtung aller Umweltauswirkungen stärkt zudem die Akzeptanz in der Bevölkerung wie auch bei Umweltverbänden.
Weitere Details finden Sie in unserem Fachflyer: